Prüfung SSK III
Die Erlangung des Zertifikats nach bestandener Abschlussprüfung stellt für die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen einen Leistungsausweis auf dem entsprechenden Kursniveau dar, der von den Steuerverwaltungen anerkannt ist.
Leitung Bildungsgang
Angebot im Detail
Für wen eignet sich diese Ausbildung?
Zur Prüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungskurs III absolviert und gemäss Ausbildungsreglement mindestens 80% der Lektionen besucht hat.
Voraussetzung zur Prüfungsteilnahme ist ein öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis im Fiskalbereich.
Bitte beachten Sie das Prüfungsreglement der SSK.
Auslagen für Reise, Unterkunft, Verpflegung während der Prüfung gehen zu Lasten des/der Kandidat:in.
Dauer und Unterrichtstage
nächste Prüfungsdaten:
schriftlich | Montag und Dienstag, 13. und 14. Mai 2024 |
mündlich | Dienstag oder Mittwoch, 21. oder 22. Mai 2024 |
schriftlich | Mai 2026 |
mündlich | Mai 2026 |
Die Prüfung wird in Bern durchgeführt und enthält zwei schriftliche sowie einen mündlichen Teil.
Rund um den Unterricht
Der erfolgreiche Prüfungsabschluss berechtigt zum Zertifikat SSK-Kurs III. Die Inhaber dieses Zertifikates sind befähigt, komplexe Fälle von selbständig-erwerbenden Steuerpflichtigen und juristischen Personen zu veranlagen. Wer zusätzlich im Besitz der Zertifikate II A und II B (alt II) ist, ist berechtigt, den Titel Steuerexpertin / Steuerexperte SSK zu tragen
Kosten und Finanzierung
Die Prüfungsgebühr beträgt CHF 700.00 und wird ca. 2 Wochen nach der Prüfung in Rechnung gestellt.
Zieht der/die Kandidat:in die Prüfungsanmeldung zurück oder tritt er/sie nicht zur Prüfung an, sind die Prüfungsgebühren ebenfalls geschuldet.
Der Rücktritt muss der Prüfungsorganisatorin unverzüglich schrifltich mitgeteilt und begründet werden.
Kandidaten, die sich nicht rechtzeitig abmelden, ohne entschuldbaren Grund nicht zur Prüfung antreten oder ausgeschlossen werden, haben die Prüfung nicht bestanden.