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SSK Einstiegsmodul

Die Veranstaltung richtet sich an Personen, die neu im Fiskalbereich tätig sind, aber keine Steuerveranlagungen vornehmen wie zum Beispiel Sekretariatspersonal.
Teilnahmevoraussetzung ist ein öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis im Fiskalbereich.

Auskünfte & Beratung

Angebot im Detail

Für wen eignet sich diese Ausbildung?

Die Veranstaltung richtet sich an Personen, die neu im Fiskalbereich tätig sind, aber keine Steuerveranlagungen vornehmen wie zum Beispiel Sekretariatspersonal. Das vermittelte Wissen soll diesen Personen den Überblick in der täglichen Arbeit erleichtern.

Lerninhalte & Prüfungen

Beim Einsteigermodul handelt es sich um das "Modul 01 - Das schweizerische Steuersystem" aus dem Ausbildungskurs SSK I

Dauer und Unterrichtstage

Die kommenden Einsteigermodule beginnen im Februar bzw. März 2026 und können ab sofort bis zum 7. Dezember 2025 gebucht werden.

Kursort

Datum

Wochentag

St. Gallen

2. März 2026

Montag

Bern

5. März 2026

Donnerstag

Lausanne

März 2026

Montag

Olten

4. März 2026

Mittwoch

Dauer, Anzahl Lektionen

1/2 Tag, 4 Lektionen

Durchführung

Die Einsteigermodule werden zwei Mal jährlich, im März und September, angeboten.

Rund um den Unterricht

Lernziele

Diese halbtägige Veranstaltung beinhaltet die folgenden Lernziele:

- Definition der öffentlichen Abgaben kennen.
- Die wichtigsten Grundbegriffe des Steuerrechts kennen lernen.
- Einen Überblick über das schweizerische Steuersystem gewinnen.

 
Vorbereitung

Als Vorbereitung müssen die Theorie und die Fallbeispiele im Selbststudium erarbeitet werden. Im Kurs werden alsdann die Lösungen besprochen und die Theorie gefestigt.

Die Teilnehmer/innen werden für diese Veranstaltung – sofern genügend Platz vorhanden – in die Klassen des SSK-Ausbildungskurses I integriert.

Methodik und Unterlagen

Die Kursunterlagen werden in digitaler Form zugestellt.

Kosten und Finanzierung

CHF 50.-- (inkl. Kursunterlagen)

Reise- und Verpflegungskosten, Gesetze, Wegleitungen usw. zu Lasten der Kursteilnehmenden und/oder Arbeitgeber

Die Anmeldung kann durch die Teilnehmenden oder Gemeinde- resp. Kantonalen Steuerämter direkt erfolgen (Status Bewerber).

Die Anmeldung zu den Kursen ist jedoch nach Vereinbarung mit den zuständigen Vorgesetzen zentral über die kant. Steuerverwaltungen resp. die Eidg. Steuerverwaltung zu bestätigen (Status Teilnehmer). Erst dann ist die Anmeldung definitiv.